Behandlung
Verschwiegenheitspflicht
Alle PsychotherapeutInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet" (§ 15 Psychotherapiegesetz).
Dauer
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch und einer ärztlichen Untersuchung bis zur 3. EH, (diese dient dem Ausschluss von organisch- und hormonellen Gründen) finden die Stunden (1 EH dauert 50 Minuten) am Beginn der Therapie engmaschiger statt und können im Laufe der Therapie individuell und nach Ihren Zielen/Wünschen angepasst werden.
Kosten
Es ist bei einer Diagnosestellung nach dem gängigen Manual des ICD-10 eine Teilrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Die Höhe der Rückerstattung obliegt den festgesetzten Beträgen der jeweilig zuständigen Krankenkassa.
Ich biete auch eine begrenzte Anzahl von WS-Plätzen (Wirtschaftlich Schwach) an.
Einzeltherapie 50 Minuten
Kosten pro Einheit € 80,-
