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Behandlung

Verschwiegenheitspflicht

Alle PsychotherapeutInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet" (§ 15 Psychotherapiegesetz).

Dauer

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch und einer ärztlichen Untersuchung bis zur 3. EH, (diese dient dem Ausschluss von organisch- und hormonellen Gründen) finden die Stunden (1 EH dauert 50 Minuten) am Beginn der Therapie engmaschiger statt und können im Laufe der Therapie individuell und nach Ihren Zielen/Wünschen angepasst werden.

Kosten

Es ist bei einer Diagnosestellung nach dem gängigen Manual des ICD-10 eine Teilrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Die Höhe der Rückerstattung obliegt den festgesetzten Beträgen der jeweilig zuständigen Krankenkassa.

Ich biete auch eine begrenzte Anzahl von WS-Plätzen (Wirtschaftlich Schwach) an.

Einzeltherapie 50 Minuten

Kosten pro Einheit € 80,-

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Wobei ich Ihnen helfen kann:

Ängste/Zwänge

Panikattacken

Schizophrenie/Psychosen

Depressionen & Erschöpfungszustände

Burnout (Stress, Mobbing)

Beziehungskonflikte

Suchtthematiken

Trauerbewältigung

Persönlichkeitsstörungen

Persönlichkeitsentwicklung

Krisenbewältigung

Stressbewältigung &
Überforderung

Schlafstörungen

Kosten:

Ich befinde mich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision im letzten Abschnitt meiner klinischen Ausbildung und bin berechtigt, PatientInnen mit psychischen Leidenszuständen oder Erkrankungen zu behandeln. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung mit den Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Ich biete meine Therapieleistung deshalb zu einem kostengünstigeren Preis von € 65,00/EH an.

Absageregelung:

Sollte Ihnen die Wahrnehmung des Termines nicht möglich sein, ersuche ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristige Absagen muss ich in Rechnung stellen.

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